Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Laut Werkstättenmitwirkungsverordnung ist jede WfbM verpflichtet einen eigenen Werkstatt-Rat zu haben, der von den Mitarbeitern der Werkstatt gewählt wird. Jeder Mitarbeiter kann die Mitglieder des Werkstattrates bei Problemen, Ideen oder Beschwerden ansprechen. Hierzu zählen insbesondere die Themen Werkstattordnung, Arbeits- und Pausenzeiten, Weiterbildungen, Verpflegung, Umbau der Werkstatt sowie Feste und Ausflüge. Er kommt dazu in regelmäßigen Treffen zusammen. Seit dem 1. Januar 2024 haben sich die Räte der drei Werkstätten zu einem Gesamt-Werkstattrat zusammen geschlossen. Der Gesamt-Werkstattrat des Lebenshilfewerkes vertritt nun gemeinsam die Interessen aller Werkstatt-Mitarbeiter des Lebenshilfewerkes und ist wie folgt erreichbar:
1. Vorsitzender Alexander Weigand (Lahnwerkstätten)
Tel.: 06421 8009-959
2. Vorsitzender Markus Riehl (Reha-Werkstätten)
Tel.: 06421 94801-34
gesamtwerkstatt-rat@lebenshilfewerk.net